EU – Solidaritätsklausel: Hilfe bei „außergewöhnlichen Umständen“ oder Instrument der Unterdrückung?
Mit der Neuformulierung im Regelwerk zur „Solidaritätsklausel des Vertrags von Lissabon“ hat sich das EU-Kommission ein Instrumentarium geschaffen, mit dem sie zur Schadensabwehr explizit den Einsatz polizeilicher, geheimdienstlicher und militärischer Mittel anwenden kann. Auch die Einführung der Todesstrafe könnte möglich gemacht werden.